Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe? Gerne beraten wir Sie persönlich! Tel.: +49(0)89 74 83 59-10

© Nahaufnahme Porträt ängstlich Angst junge Mädchen Blick auf Telefon sehen schlechte Nachrichten - romankosolapov

Wie man Lockangebote beim Onlinehandel erkennt

22. März 2021 | Veröffentlicht in Tipps

Lockvogelangebote sind Waren zu sehr günstigen Preisen, die Verbraucher im wahrsten Sinne des Wortes anlocken sollen. Dies kommt in allen Bereichen vor. Doch wie genau kann der Kunde erkennen, ob sich das Angebot wirklich lohnt oder er doch einem solchen “Schnäppchen” aufgesessen ist?

Wenn das Angebot ein Schnäppchen ist – oder nicht?

Beinahe täglich werden Kunden im Netz von Sonderpreisen oder Megarabattaktionen überflutet. Meist entpuppen sich die scheinbaren Schnäppchen allerdings als Lockvogelangebote und sollen zu weiteren Käufen animieren. Bei Autoherstellern wie Audi oder Volkswagen entstehen teilweise sogar wahre Rabattschlachten. Diese wird von den einzelnen Autohäusern auf einzelne Modelle wie den Audi A5 oder den neuen VW Golf nochmals getoppt. Die Wagen können online konfiguriert werden und vor der Bestellung werden die eigentlichen Rabatte abgezogen. Doch nicht immer werden die versprochenen Rabatte letztlich auch gewährt. Oder die angepriesenen Sonderpreise sind an weitere Bedingungen gekoppelt, wie beispielsweise die Bestellung eines weiteren Artikels. Dies ist natürlich ärgerlich, vor allem wenn man den Artikel letztlich nicht zum erhofften Preis in der angegebenen Lieferzeit erhält. Doch können sich Händler bei Lockvogelangeboten alles erlauben?

Diese Dinge sind bei Lockvogelangeboten nicht erlaubt

Gesetzlich gibt es klare Vorgaben, an die sich ein Händler halten muss. So dürfen Onlinehändler nicht mit Beständen werben, die tatsächlich gar nicht in ihrem Lager sind oder nicht binnen kurzer Zeit über Drittanbieter beschafft werden können. Der Händler hat für einen angemessenen Lagerbestand zu sorgen, um die erwartete Nachfrage auch entsprechend. Eine genaue Anzahl lässt sich dabei allerdings nicht festlegen. Allerdings gibt es bereits Gerichtsurteile gegen Händler, die die versprochene Ware überhaupt nicht auf Lager hatten. Umgangen werden kann dies, indem ein entsprechender Hinweis mit Sternchen oder eindeutiger Klarstellung des Angebotes der Verbraucher aufgeklärt wird. Dies ist rechtlich zulässig. Sollte ein Verbraucher dennoch auf ein solches “Schnäppchen” stoßen, in dem die Vorgaben nicht eingehalten werden, sollte umgehend die Verbraucherschutzzentrale informiert werden.

Fazit

Verbraucher sollten Onlineangebote mit scheinbarem Sparpotential und die Bedingungen dahinter ganz genau prüfen. Denn nicht jeder gute Preis ist tatsächlich ein solcher. Treten Ungereimtheiten beim Bestellvorgang auf, oder der Händler verstößt eindeutig gegen geltende Bestimmungen, kann die Verbraucherschutzzentrale als Ansprechpartner hilfreich sein. Ein Anspruch auf den Rabattpreis bei Lockangeboten besteht allerdings rechtlich gesehen nicht.

Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe? Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon: +49(0)89 74 83 59-10