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Was bei abgedunkelten Scheiben zu beachten ist

28. Juni 2020 | Veröffentlicht in Tipps

Getönte bzw. abgedunkelte Autoscheiben sind sehr beliebt. Viele Autos werden bereits ab Werk damit ausgeliefert. Eine nachträgliche Anbringung übernimmt am besten ein Profi. Es ist wichtig, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Worauf es bei abgedunkelten Scheiben zu achten gilt, wird nachfolgend erläutert.

Abgedunkelte Scheiben sind sehr beliebt

Abgedunkelte Scheiben haben verschiedene Vorteile: Durch das Folieren verringert sich die eindringende Sonnenstrahlung, sodass sich der Wagen weniger aufheizt. Gerade Babys und Kleinkinder profitieren davon, denn sie leiden stärker unter Hitze. Auch ein Blendschutz ist gegeben. Zudem wird die Optik verbessert, denn eine dunkle Folie sieht sehr edel aus. Die Vermeidung von unliebsamen Blicken schützt die Privatsphäre. Sie bieten auch Vorteile bezüglich Verletzungen, denn bei einem Bruch der Scheibe ist das Risiko geringer, dass Splitter umher fliegen. Dies wird als Glasverbundeffekt bezeichnet. Dank der verbesserten Stabilität ist auch der Einbruchschutz erhöht.

Abgedunkelte Scheiben: Was ist zu beachten?

Der Gesetzgeber weiß über die vielen genannten Vorteile, hat aber auch die potentiell eingeschränkte Sicht erkannt, die ein großes Risiko darstellt. Daher gibt es einige Regeln: Alle Autoscheiben, die für eine gute Sicht des Fahrzeugführers wichtig sind, also die Frontscheibe und Seitenscheiben im vorderen Bereich müssen klar und lichtdurchlässig sein. Es darf keine Verzerrungen geben. Dies schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Anders verhält es sich bei Wärmeschutz-Verglasungen, die einige Autohersteller ab Werk anbieten und die ebenso für den Sichtbereich des Fahrers geeignet sind. Die Folien schützen im Sommer vor Hitze. Sie müssen aber dennoch mindestens 75 Prozent des Lichts durchlassen. Wer sich an diese Regel nicht hält, muss mit einem Bußgeld und bei erheblich beeinträchtigter Verkehrssicherheit sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zum Unfall, wird zudem der Versicherungsschutz riskiert. Zugelassen sind Tönungsfolien auf der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben. Bezüglich des Werts der Tönung ist zu beachten, dass 95 Prozent nicht überschritten werden dürfen. Voraussetzung ist zudem ein zweiter Außenspiegel.

Achtung:

Es ist wichtig, dass die verwendete Tönungsfolie bauartgenehmigt ist, eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und in der Folie eine ABG-Nummer eingeprägt ist. Diese muss auch nach dem Montieren erkennbar sein. Die Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung darf nicht überklebt werden.

Zusammenfassung

Getönte Autoscheiben erfreuen sich dank des wirkungsvollen Hitze-, Sicht-, Blend- und Einbruchschutzes großer Beliebtheit. Doch die Straßenverkehrszulassungsordnung legt ganz klar fest, was diesbezüglich erlaubt ist oder wann ein Bußgeld zu befürchten ist. Schlimmstenfalls wird sogar der Versicherungsschutz riskiert. Scheibenfolien haben viele Vorteile, sind zum Teil aber aufgrund der eingeschränkten Sicht auch gefährlich. Die Straßenverkehrsordnung schreibt daher im vorderen Bereich freie Sicht für den Fahrer vor.

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