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© Autobahn bei schönem Sonnenaufgang - Chalabala

Wann ist eigentlich das Befahren des Seitenstreifens erlaubt?

09. März 2020 | Veröffentlicht in Tipps

Wer kennt es nicht? Es ist wieder einmal Stau auf der Autobahn doch am Straßenrand gibt es diesen verlockenden freien Seitenstreifen, der einem sofort die Weiterfahrt ermöglich würde. Leider verbietet die Straßenverkehrsordnung das Befahren dieses Straßenteils, zumindest in den meisten Fällen. Unter Umständen dürfte Autofahrer die extra Randspur aber doch benutzen.

Wann der Seitenstreifen zu freien Spur wird

Grundsätzlich wird in Deutschland der Seitenstreifen als der Teil der Straße bezeichnet, der sich rechts neben der Fahrbahn befindet. Dabei grenzt eine Linie die erlaubte Fahrbahn von der Seite ab. Typischerweise finden sich solche Streifen auf Autobahnen und Kraftstraßen, mitunter treffen Autofahrer sie aber auch auf Bundesstraßen an. Zudem können sie sowohl befestigt als auch unbefestigt sein.

Das Befahren eines Seitenstreifens ist in Deutschland generell verboten. So attraktiv er auf einer vollen Autobahn auch sein mag, so wenig ist es ratsam, ihn ohne vorherige Erlaubnis zu benutzen. Genau diese wird mitunter allerdings erteilt. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn ein besonders hohes Verkehrsaufkommen vorliegt. In solchen Fällen wird explizit mit Schildern oder Lichtzeichen darauf hingewiesen. Ein Schild auf einer zweispurigen Autobahn würde zum Beispiel drei weiße Pfeile auf einem blauen Untergrund zeigen, wobei zwei der Pfeile durch eine vertikale Linie von dem dritten getrennt sind.

Außerhalb von Autobahnen dürfen Autofahrer zudem den Seitenstreifen kurz nutzen, um beispielsweise anderen Verkehrsteilnehmern ein zügiges Überholen zu ermöglichen. Man selbst darf über den Außenstreifen allerdings kein Überholmanöver vornehmen. Darüber hinaus gilt ein generelles Halteverbot auf Autobahnen und Kraftstraßen. Auf allen anderen Straßen kommt es auf die entsprechende Beschilderung an.

Unerlaubtes Befahren kann teuer werden

Das Fahrverbot auf dem Seitenstreifen zu missachten, kann mitunter teuer werden. So gibt es gleich eine ganze Reihe von Bußgeldern, die abhängig vom konkreten Fall verhängt werden können. Das simple Befahren des Seitenstreifens ist mit einer Strafe von 10 Euro noch relativ günstig. Wer dagegen meint, an einem Stau rechts vorbei zu fahren oder auf anderer Autos zu überholen, greift mit 75 Euro deutlich tiefer in die Tasche. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, werden sogar 90 Euro fällig. Verursacht der Fahrer bei einem Seitenstreifenmanöver sogar einen Unfall, kann es richtig teuer werden.

Nur in Notsituationen

Ausnahmen gelten im Falle von Notsituationen. Wer eine Panne hat oder durch eine Krankheit nicht mehr in der Lage ist, mit dem Auto weiterzufahren, kann im Notfall auf dem Seitenstreifen halten. Auch bei Unfällen oder wenn es einem Geisterfahrer auszuweichen gilt, muss der Fahrer kein Bußgeld befürchten. Gleiches gilt auch in extremen Wettersituationen wie beispielsweise bei Glatteis. Auch dann darf der Seitenstreifen mit eingeschaltetem Warnblicker befahren werden.

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