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Sinnvoll oder Abzocke? Versicherungen für den PKW

31. Dezember 2021 | Veröffentlicht in Tipps

Es existieren unzählige Versicherungen für Kraftfahrzeuge. Nicht jede davon ist sinnvoll oder obligatorisch. Welche Policen für Pkw zu empfehlen sind, erläutert der nachfolgende Artikel.

Basisschutz: Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Jedes Kraftfahrzeug muss mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen, um hierzulande am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Adressat der Gesetzesnorm ist der Fahrzeughalter. Das bedeutet, dieser muss dafür Sorge tragen, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und dieser für jeden gilt, der das Fahrzeug führt.

Die Haftpflicht kommt für Sach- und Personenschäden von Dritten auf. Ferner prüft sie eigenständig, ob die im Schadenfall geltendgemachten Ansprüche der Unfallopfer berechtigt sind. Sofern die Versicherungsgesellschaft dies bejaht, zahlt sie den Schaden bis zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Summe. Diesbezüglich hat sich eine Deckung in Höhe von 50 Millionen bis 100 Millionen EUR bewährt.

Das Plus an Leistung: Teil- und Vollkasko

Wer etwas tiefer in die Tasche greift, kann eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Erstere bietet über das bereits oben Genannte hinaus die Schadenübernahme infolge von Wildunfällen, Glasbruch, Diebstahl, Explosionen und Bränden sowie bei Beschädigungen durch Tierbisse. Hingegen nicht versichert sind Schäden an den Reifen.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Vandalismusschäden und leistet bei Beschädigungen des eigenen Fahrzeugs, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde.
Die Vollkasko lohnt sich für teure Neuwagen, Leasingfahrzeuge sowie Pkw, die per Kredit finanziert worden. Für ältere Fahrzeuge reicht der Abschluss einer Teilkaskoversicherung aus.

Der Autoschutzbrief: nützlich oder unnötig?

Mit dem Autoschutzbrief können sich Fahrzeughalter gegen Pannen, Unfälle, Krankheit, Diebstahl sowie Verletzung oder Tod absichern. Der Vertragspartner bezahlt unter anderem im Schadenfall die Pannenhilfe, übernimmt die Kosten für einen Mietwagen und für notwendige Übernachtungen sowie den Krankenrücktransport.
Versicherungsschutz besteht nicht nur im Inland, sondern auch im Geltungsbereich der Europäischen Union.

Nur wer regelmäßig lange Distanzen zurücklegt oder für längere Zeit ins Ausland fährt, profitiert hiervon. Oft ist der Schutzbrief jedoch bereits in der Kfz-Versicherung inkludiert. Ferner ist es möglich, dass sich die Leistungen mit der sogenannten Mobilitätsgarantie des Kfz-Versicherers überschneiden.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz, wenn infolge eines Unfalls die Insassen eines Fahrzeugs verletzt werden. Dies schließt Schadenereignisse mit ein, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Benutzen des Pkw stehen. Konkret bedeutet das: Neben Unfällen im fließenden Verkehr sind auch Unfälle beim Be- und Entladen sowie beim Ein- und Aussteigen umfasst.
Diese Police eignet sich jedoch nur für diejenigen, die über keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder keine private Unfallversicherung verfügen.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall leistet die Haftpflichtversicherung und im umgekehrten Fall die Haftpflicht des Unfallgegners. Verletzt sich der Fahrer infolge eines selbst herbeigeführten Unfalls, kann dieser lediglich Zuwendungen der eigenen Krankenversicherung geltend machen. Gegen dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich besser.

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