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© Polizist in Uniform schreibt Geldstrafe an weibliche Fahrer - NomadSoul1

Knöllchen im Ausland - Zahlen oder nicht?

26. Februar 2020 | Veröffentlicht in Tipps

Zu schnell gefahren, falsch geparkt, rote Ampel nicht gesehen oder mit dem Handy am Steuer angehalten worden, wer sich im Ausland nicht an die Verkehrsordnung hält, riskiert hohe Bußgelder. Die Strafen sind in verschiedenen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien wesentlich höher als in Deutschland. Doch nicht alle Strafzettel müssen bezahlt werden. Nachfolgend wird erläutert, wann es sich empfiehlt, ein Knöllchen im Ausland zu bezahlen und wann nicht. Daneben gibt es Tipps, wie ein Einspruch gegen ausländische Bußgeldbescheide eingelegt wird.

Muss ein Bußgeld aus dem EU-Ausland bezahlt werden?

Auch im Urlaub kann es schnell passieren, dass man gegen die Verkehrsregeln verstößt. Ganz gleich, ob zu schnell gefahren oder falsch geparkt, im Ausland gibt es dafür ebenso Knöllchen. Die Zahlungsaufforderung trifft oft ein, wenn man bereits wieder zu Hause ist. Schnell stellt sich die Frage: Soll ich sie bezahlen? Eines vorweg: Strafzettel aus dem EU-Ausland müssen nur beglichen werden, wenn sich die Kosten auf 70 Euro belaufen. Ist die Strafe geringer, kann die Zahlungsaufforderung ignoriert werden. Eine Ausnahme bildet das Land Österreich, denn hier muss die Rechnung aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und Österreich bereits ab 25 Euro bezahlt werden. Alle Verwaltungskosten sind einberechnet. Somit können auch Strafen unter 70 Euro geahndet werden.

Bei einem korrekten Bescheid zahlen

Ist der Bescheid rechtens, ist es wichtig, zügig zu bezahlen. Betroffene können sonst bei der nächsten Einreise in das Land damit konfrontiert werden. Bis Bußgeldbescheide im Ausland verjähren, dauert es in Italien beispielsweise bis zu fünf Jahre. Wer einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhält oder an der Richtigkeit zweifelt, sollte juristische Hilfe beantragen.

Einspruch einlegen

Auch wenn Autofahrer nicht verpflichtet sind, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Wenn kein Widerspruch folgt, ist er rechtskräftig, sodass die Vollstreckung droht. Daher ist es wichtig, Bußgeldbescheide nicht zu ignorieren. Wer die Zahlungsaufforderung vom privaten Inkassounternehmen erhält, muss nicht bezahlen, da für die Vollstreckung das Bonner Bundesamt für Justiz zuständig ist. Betroffene sollten die Forderung jedoch gegenüber der Inkassofirma schriftlich ablehnen, damit kein Schufa-Eintrag droht. Ein Bußgeldbescheid muss verständlich formuliert und die Kernaussagen in der deutschen Sprache verfasst sein. Zudem ist es wichtig, dass eine Rechtsbelehrung enthalten ist. Genau wie der Bescheid muss auch der Einspruch in der jeweiligen Landessprache verfasst werden.

Zusammenfassung

Wer mit dem Auto in ein Ausland fährt, sollte sich im Vorfeld mit den hier geltenden Vorschriften vertraut machen. Schon einfache Verkehrsvergehen können sehr teuer werden. Wer denkt, durch die Heimkehr einer Strafe zu entgehen, irrt, denn Bußgelder aus EU-Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro (Österreich 25 Euro) in Deutschland vollstreckt werden. Ist der Bescheid rechtens, empfiehlt es sich, zügig zu bezahlen und in anderen Fällen einen Widerspruch einzulegen. Es kann sinnvoll sein, damit einen Anwalt zu beauftragen.

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