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© Police car on the street - Chalabala

In diesen Situationen sollten Sie in jedem Fall die Polizei rufen

10. Juni 2020 | Veröffentlicht in Tipps

Beim Autofahren und im Straßenverkehr können sich schnell Situationen einstellen, in denen die Hilfe der Polizei erforderlich ist. Die Ordnungshüter sind generell unter dem Notruf 110 zu erreichen, rund um die Uhr und nicht an feste Bürozeiten gebunden. Darüber hinaus können Sie die örtliche Polizeistelle auch direkt anrufen, die entsprechenden Telefonnummern lassen sich im Internet schnell ausfindig machen. Grundsätzlich sollten Sie immer den polizeilichen Notruf wählen, wenn Sie sich selbst in einer Gefahrenlage oder Notsituation befinden. Aber auch im Zusammenhang mit einer Straftat, als Zeuge einer solchen Situation oder mit einen konkreten Verdacht, ist polizeiliche Hilfestellung zur Bewältigung der kritischen Lage erforderlich. Die Polizei möchte über alle gefährlichen Begebenheiten informiert werden und dabei helfen. Als Autofahrer sollten Sie deshalb keine Angst haben, übervorsichtig zu erscheinen. Bereits beim Anruf lässt sich die Notlage und ein eventuelles Erscheinen der Polizisten abklären. So können Sie der Polizei womöglich sogar dabei helfen, gesuchte Personen zu finden und die allgemeine Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Notfall richtig einschätzen

Nicht jeder Bürger kennt die komplette Gesetzeslage und kann einen Notfall richtig einschätzen. Dabei handelt es sich oft um ein subjektives Empfinden, deswegen ist es schwierig dieses genau zu kategorisieren. Im berechtigten Zweifel sollten Sie immer sofort den Notruf wählen, als mit Verzögerungen oder gar nicht zu handeln. Die Polizei kann Gefahren- und Notsituationen am besten beurteilen und diese vor Ort lösen. Deshalb sollten Sie immer dann die Polizei alarmieren, wenn Sie sich unsicher oder bedroht fühlen. Unabhängig davon, was Sie beobachtet haben, wovor Sie sich befürchten oder was Sie loswerden wollen. Das können zum Beispiel Begegnungen mit Geisterfahrern oder weiträumiges Aquaplaning auf der Straße sein.

Richtige Reaktion bei schweren Verkehrsunfällen

Wenn Sie eine schweren Verkehrsunfall beobachtet haben oder sogar darin verwickelt sind, besteht die sogenannte Garantenpflicht. In diesem Zusammenhang sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Wenn Sie nicht den Notruf alarmieren liegt eine unterlassene Hilfeleistung vor und Sie machen sich sogar strafbar. Nach § 138 StGB droht Ihnen entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe, abhängig von der Schwere des Tatbestandes.

Polizei bei Bagatellschäden verständigen

Wenn ein Bagatellschaden vorliegt, müssen Sie nicht unbedingt die Polizei anrufen. Aber oft ist das trotzdem ratsam, falls Sie in einen Unfall verwickelt und nicht der Halter des Fahrzeugs sind. Sofern Sie mit einem Mietwagen, einem Firmenfahrzeug oder mit dem Auto eines Bekannten unterwegs sind, ist es aus Haftungsgründen besser, den Unfall bei der Polizei zu melden. Außerdem ist beim Fahren von hochpreisigen Limousinen wie einer Mercedes S-Klasse oder einem Porsche Cayenne Vorsicht angeraten, wenn die Schuldfrage strittig ist. Des Weiteren sollten Sie selbst bei Bagatellschäden unverzüglich den Notruf verständigen, falls der Unfallgegner offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

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