Wer einen Bus überholen will, muss laut der Straßenverkehrsordnung einige Regeln beachten. Entweder ist dies lediglich vorsichtig und manchmal gar nicht erlaubt. Der folgende Ratgeber erläutert das richtige Verhalten an Bushaltestellen, denn je nach vorliegender Situation variieren die Regeln.
Was gibt es für Autofahrer an einer Bushaltestelle zu beachten?
Ein Linienbus ist mit einer Liniennummer und dem Fahrtziel ausgestattet, während Schulbusse durch orange Tafeln mit darauf abgebildeten Schulkindern gekennzeichnet sind. Zur Vermeidung von Unfällen hat der Gesetzgeber vor vielen Jahren eine Regelung eingeführt: Der Busfahrer schaltet an den Haltestellen das Warnblinklicht ein. Doch wie verhalten sich Autofahrer nun richtig? Können sie überholen und langsam oder in normalem Tempo vorbeifahren? Müssen sie warten? Dies sorgt bei vielen für Verwirrung. Folgendes gilt an der Bushaltestelle:
Bus mit eingeschaltetem Warnblinker beim Ansteuern der Bushaltestelle
Nähert sich der Bus der Haltestelle und das Warnblinklicht ist eingeschaltet, dürfen Autofahrer laut StVO keinesfalls vorbeifahren. Es gilt striktes Überholverbot, denn der Busfahrer signalisiert damit eine gefährliche Haltestelle, beispielsweise an einer Schule. Sie könnten versuchen, den Bus noch zu erreichen und die Fahrbahn unachtsam überqueren. Wer überholt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Kartei.
Eingeschaltetes Warnblinklicht an der Haltestelle
Wenn der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Bushaltestelle steht, damit die Fahrgäste ein- und aussteigen können, dürfen Autofahrer, egal in welcher Fahrtrichtung, mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand am Bus vorbeifahren, ohne dass die Fahrgäste gefährdet oder behindert werden. Ist dies nicht möglich, muss angehalten und ihnen Vorrang gewährt werden.
Bus möchte wieder losfahren
Möchte der Bus losfahren, gilt es, ihn einfädeln zu lassen und Vorfahrt zu gewähren. Ansonsten droht ein Bußgeld.
An Haltestellen gilt des Weiteren Halteverbot. Lediglich Taxen sind berechtigt, kurz zu halten, damit die Fahrgäste ein- und aussteigen können.
Achtung:
Bei Missachtung der Verkehrsregeln kann ein Bußgeld von 15 bis 70 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe richtet sich danach, ob Personen gefährdet wurden.
Zusammenfassung
Die Regeln an einer Bushaltestelle sind vielfach unbekannt oder werden missachtet. Das Passieren bedarf einiger Umsicht und besondere Rücksichtnahme. Wenn Busse sie lediglich mit einfachem Blinklicht anfahren, ist es nicht erlaubt, vorbeizufahren. Es gilt striktes Halteverbot. Hält der Bus bereits, darf mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Dies ist auch in Gegenrichtung der Fall. Möchte er wieder losfahren, muss der Busfahrer Vorrang erhalten. An Haltestellen gilt, außer für Taxifahrer, die ihre Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen dürfen, Halteverbot. Die Verkehrsregeln zu missachten, kann nicht nur ein Bußgeld kosten, sondern ebenso Punkte in Flensburg einbringen. Bei Schulbussen gilt immer besondere Vorsicht.