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© Frau im Auto verboten, Quarantänezone zu verlassen - Prostock-studio

TÜV, Werkstatt, Zulassung: Was ist in der Corona-Krise erlaubt?

16. Mai 2020 | Veröffentlicht in News

Nach und nach lockert Deutschland die Corona-Schutzmaßnahmen. Bei vielen Autofahrern herrscht indes Unsicherheit: Welche Beschränkungen gelten noch, was ist inzwischen erlaubt? Was Autofahrer jetzt wissen müssen.
Führerschein, Hauptuntersuchung, Kfz-Zulassung, Waschanlage, Werkstattbesuch – einige Dinge lassen sich nicht ewig aufschieben. Das ist rund ums Fahrzeug aktuell erlaubt!

Führerschein

Vorübergehend durften nur Angehörige von Feuerwehr, Polizei oder Hilfsorganisationen den Führerschein machen. Seit Ende Mai ist es wieder für alle möglich, die Fahrerlaubnis zu erwerben. Genaue Informationen zu Ablauf und coronabedingten Regelungen gibt es von der jeweiligen Fahrschule. Angemeldete Fahrschüler werden in der Regel von der eigenen Fahrschule kontaktiert.

Hauptuntersuchung: Die HU ist nicht nur möglich, sondern unbedingt erforderlich – auch in Zeiten von Corona. Alle großen Prüfstellen, wie Dekra, GTÜ oder TÜV, führen die Fahrzeuguntersuchung derzeit durch. Autofahrer sollten auf die Frist für die HU achten, denn sie darf nicht um mehr als acht Wochen überzogen werden. Sonst droht ein Verwarnungsgeld. Zwar hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Ländern empfohlen, die Frist auf vier Monate zu verdoppeln, vielerorts wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Beim Termin müssen Autofahrer mit Abstandsregeln und weiteren Sicherheitsvorschriften rechnen, die helfen sollen, den direkten Kontakt zwischen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren.

Kfz-Zulassung

Aufgrund der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus haben viele Zulassungsstellen den Dienstbetrieb umgestellt. Das Erscheinen ohne Termin und Ausharren im überfüllten Warteraum, bis die eigene Nummer aufgerufen wird, gehört in die Vergangenheit.
Daher sind die Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung nur nach telefonischer Absprache und unter Berücksichtigung der Abstands- und Sicherheitsregeln (Tragen von Mund- und Nasenbedeckung im Dienstgebäude) möglich. Als Alternative und insbesondere dort, wo derzeit noch keine Termine angeboten werden, kann die Zulassung online durchgeführt werden. Viele Kommunen haben die Online-Zulassung (i-kfz) durch Corona beschleunigt umgesetzt.

Waschanlage

Waschanlagen und Waschstraßen sind praktisch überall geöffnet und dürfen selbstständig genutzt werden. Beim Kontakt mit dem Personal sind Abstandsregeln einzuhalten.

Werkstatt

Ob Reifenwechsel oder Reparatur, das Fahrzeug darf uneingeschränkt in die Werkstatt. Einige Werkstätten führen weiterhin nur notwendige Arbeiten aus. Empfehlenswert ist, sich telefonisch anzukündigen. Zudem müssen in den meisten Werkstätten Abstandsregeln und weitere Sicherheitsvorschriften (etwa Mund-Nasen-Schutz) eingehalten werden.

Wichtig

Jedes Bundesland erlässt eigene Corona-Regelungen. Daher können die Beschränkungen je nach Region variieren und unter Umständen von unseren Informationen abweichen.

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