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Fahrerlose Lieferfahrzeuge - greifbare oder ferne Zukunft?

06. April 2021 | Veröffentlicht in News

Von 2014 auf 2015 waren in Deutschland rund 540.000 Männer und Frauen als Berufskraftfahrer beschäftigt. Diese Zahl ist bis heute nicht wesentlich zurückgegangen. Die Berufskraftfahrt ist damit eine große, nicht zu vernachlässigende Branche auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie deckt dabei nicht nur den Fernverkehr ab, sondern auch Güterverkehr auf kurzen Strecken – und Lieferfahrten. Seit mehreren Jahren lässt sich dabei ein Trend beobachten, nachdem die Anzahl von Lieferfahrten bundesweit zunehmend steigt. Verantwortlich dafür dürfte in erster Linie die steigende Attraktivität von Internetshops und die damit verbundene Zunahme von Paketlieferungen sein.

Autonome Fahrzeuge – der aktuelle Stand

Busse, Taxifahrzeuge, Privatautos – das autonome Fahren ist seit einigen Jahren nicht mehr länger nur Zukunftsmusik. Die Autohersteller Tesla (Model 3), Cadillac (Personal Autonomous Vehicle) und BMW (Coupé Coup; BMW 7) arbeiten intensiv daran, aus bereits erprobten Prototypen nun Serienprodukte herzustellen. Dabei ist die das autonome Fahren noch nicht vollständig ausgereift. Zu meistern sind hier nach wie vor die großen Herausforderungen – die automatische Erkennung von Hindernissen, die aufzubringende Rechenleistung durch den oder die Bordcomputer, die rechtlichen Verantwortlichkeitsfragen. Im Internet kursieren zahlreiche Videos, in denen Autohersteller die Leistungsfähigkeit ihrer autonomen Modelle präsentieren. Und das Dargebotene ist tatsächlich häufig schon sehr eindrucksvoll. Insbesondere im ganz normalen Straßenverkehr, in dem der Faktor Mensch noch dafür sorgt, dass zahlreiche unvorhersehbare, irrationale Entscheidungen zu Verkehrsbehinderungen führen können. Darüber hinaus existieren europaweit noch keine festen Rechtsnormen für autonom fahrende Fahrzeuge – auch wenn unterschiedliche Entwürfe diskutiert werden. Immerhin muss hier vorab festgelegt werden – wer haftet bei autonom fahrenden Fahrzeugen beispielsweise im Fall eines Unfalls mit Personen- und Sachschaden? Der Autohersteller? Der Fahrzeugführer?

Und wie steht es um Lieferfahrzeuge?

Wenn wir uns ein wenig von der Vorstellung eines üblichen Lieferfahrzeugs (zum Beispiel dem Volkswagen Crafter oder Mercedes Sprinter, Vito oder Citan) lösen, können wir feststellen dass unorthodoxe Lieferfahrzeuge schon heute im Einsatz sind. Optisch haben sie mit den angeführten, etablierten Fahrzeugmodellen nicht mehr viel gemeinsam. Der US-amerikanische Roboterhersteller Nuro hat mit dem Modell R2 im vergangenen Jahr ein kastenförmiges Fahrzeug vorgestellt, dass ganz ohne Cockpit und Personenkabine auskommt – es fährt vollständig autonom und wird in einigen amerikanischen Städten bereits eingesetzt. Der Nuro R2 liefert dabei unter anderem Pizza aus und ist in das Same Day Delivery-Programm des Versandriesen Amazon eingebunden. Auch existieren bereits Konzepte, nach denen drahtlos verbundene LKW in Kolonnen fahren – und nur der Kolonnenführer von einem Menschen gefahren wird. Letztlich sind menschliche Fahrer den autonomen Fahrzeugen noch überlegen. Die Praktikabilität und die potenziellen, enormen Einsparmöglichkeiten durch wegfallende Personalkosten lassen jedoch erahnen, dass Fahrzeugautonomie im Bereich der Kraftfahrt ein Feld ist, dass im Verlauf der kommenden Jahre zunehmend wachsen wird.

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