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CO2-Steuer - So teuer wird Autofahren ab 2022

16. November 2021 | Veröffentlicht in News

Um die Klimaziele aus dem Pariser Klimaabkommen zu erreichen, hat die Bundesregierung beschlossen, den Ausstoß von Kohlendioxid, das bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle freigesetzt wird, kräftig zu besteuern. Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bezahlen Unternehmen daher seit Beginn des Jahres 2021 einen Pauschalpreis von 25 Euro je emittierter Tonne CO2. Als Folge stieg der Kaufpreis für Benzin und Heizöl spürbar an. Doch wie werden sich diese Kosten im kommenden Jahr entwickeln?

Tanken wird teurer

25 Euro für jede ausgestoßene Tonne CO2 – dies führte 2021 dazu, dass die Preise für Benzin an der Tankstelle im Schnitt um 5,6 Cent gestiegen sind, die für Diesel um satte 6,5 Cent. Dieser Trend wird sich auch im kommenden Jahr fortsetzen, denn die CO2-Bepreisung ist keinesfalls limitiert, sondern steigt etappenweise an bis 2025. So werden ab Januar 2022 bereits 30 Euro je Tonne Kohlendioxid erhoben und dieser Beitrag erhöht sich auf einen Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro ab 2025.
Da die Firmen – insbesondere die Raffinerien – diese Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben, ist damit zu rechnen, dass der Aufpreis für Benzin im Jahr 2022 bei 6,7 Cent und 7,7 Cent beim Dieselkraftstoff liegen wird.
Ab 2025 werden Kraftstoffpreise kalkuliert, die zwischen 12,3 und 14,5 Cent (Benzin) bzw. 14,2 und 16,8 Cent (Diesel) Aufpreis aufgrund des nationalen Emissionshandels beinhalten.

Höhere Kfz-Steuer für SUVs

Der zweite große Faktor, der Autofahren zumindest für manche Leute verteuern wird, ist ein Anstieg bei der Erhebung der Kfz-Steuer. Diese wird nun auch nach der Höhe der ausgestoßenen Schadstoffe berechnet. Konkret liegt der Steuersatz bei 2 Euro pro Gramm CO2/km wenn der Ausstoß zwischen 95 g/km und 115 g/km liegt. Vehikel mit hohem Spritverbrauch und schlechter Schadstoffbilanz werden höher besteuert. Bei einem Ausstoß über 195 g/km verdoppelt sich der Steuersatz auf 4 Euro pro Gramm CO2/km. Diese Regelung gilt allerdings nur für neu zugelassene Fahrzeuge.
Dazu ein Beispiel: Ein Benziner mit einem Hubraum von 1496 cm³ der 140 g/km CO2 ausstößt, musste bis 2020 eine jährliche Kfz-Steuer von 120 Euro aufbringen. Für ein baugleiches Kfz liegt dieser Preis seit 2021 bei 126 Euro.

Erleichterung für Berufspendler

Eine kleine Entschädigung gibt es für Autofahrer, um die Mehrkosten etwas abzufedern. Für Vielfahrer und Berufspendler, die von der Pendlerpauschale gebrauch machen, gibt es seit diesem Jahr mehr Geld. Ab dem 21. gefahrenen Kilometer liegt der gezahlte Betrag nun bei 35 statt 30 Cent – und ab 2024 gibt es dann sogar 38 Cent pro zurückgelegtem Kilometer erstattet.

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