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Autokauf und -leasing in Zeiten von Corona

25. April 2020 | Veröffentlicht in News

Keine Frage, die Corona-Krise hat unser Leben gehörig umgekrempelt. Vieles, was vorher zur Normalität gehörte, ist gegenwärtig nicht oder nur eingeschränkt realisierbar. Beim Autokauf bzw. -leasing ist das nicht anders. Doch übertriebene Sorge ist fehl am Platz. Wer sich auf die Gegebenheiten einstellt und zu Kompromissen bereit ist, braucht auf sein neues Auto nicht verzichten.

Allgemeine Verhaltensregeln auch beim Autokauf gültig

In der derzeitigen Phase der Corona-Pandemie haben die meisten Autohäuser wieder geöffnet. Allerdings sind auch hier allgemeine Verhaltensregeln zu beachten. Kunden sowie Service- und Verkaufspersonal haben in der Regel Atemschutzmasken zu tragen und einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Besonders bei der Besichtigung eines Fahrzeuges und den dabei notwendigen Erklärungen stellt das ein schwieriges Unterfangen dar. Es verlangt von jedem der Teilnehmer Disziplin, ist aber machbar. Ebenso wäre der Kauf eines gebrauchten PKW von privat unter Einhaltung dieser Regeln kein Problem. Sogar auf eine Probefahrt müsste der Interessent nicht verzichten. Da hierbei die geforderte Distanz jedoch kaum eingehalten werden kann, empfiehlt es sich, die Fahrt allein anzutreten. Vorher muss der Verkäufer natürlich alle relevanten Teile (Lenkrad, Schaltknauf etc.) desinfizieren. Und dass beide Parteien sich nach erfolgreichem Geschäftsabschluss den Handschlag sparen, versteht sich von selbst.

Auto kontaktlos online kaufen

Autokäufer können sich, wie das bei tausenden anderen Waren der Fall ist, ihr Fahrzeug auch online bestellen. Wer in der Corona-Krise weitestgehend auf persönliche Kontakte verzichten will, kann gern diesen Weg gehen. Viele Portale, Hersteller sowie Autohäuser bieten den Service an. In Ruhe und entspannt sucht sich der Kunde hier sein Modell aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu-, Lager- oder Gebrauchtwagen handelt – im Netz sind unzählige Fahrzeuge aller Schattierungen vorhanden. Darüber hinaus kann der Interessent sein Wunschauto selbst konfigurieren und es sich frei Haus liefern lassen. Unterlagen, wie beispielsweise der Kaufvertrag, werden dabei digital versandt. Gleichermaßen sind beim Onlinekauf sämtliche Finanzierungsarten, einschließlich Leasing, möglich.

Probleme bei der Auslieferung des Fahrzeugs

Geht man von einem längeren Anhalten bzw. Wiederaufleben der Corona-Pandemie aus, könnte es bei einigen Herstellern zu Lieferschwierigkeiten kommen. Damit muss sich der Autokäufer abfinden. Normalerweise erhält er vom Händler nach Vertragsabschluss einen Übergabetermin, der bei zugeführten Autos um sechs Wochen und bei im Haus vorrätigen Wagen um zehn Tage überzogen werden darf. Ist die Frist verstrichen, hat der Verkäufer noch einmal zwei Wochen Zeit. Hiernach kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Da Corona jedoch als eine Art höhere Gewalt gilt, können sich die Fristen um die Dauer Krise, maximal aber um vier Monate verlängern. Danach empfiehlt es sich, weitere vierzehn Tage zu warten, bevor der Kauf storniert wird. Bleibt das vorherige Leasingfahrzeug aufgrund dessen länger in Gebrauch, sollte der Leasinggeber hierfür eine kulante Lösung finden.

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