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Ab 2024: Blackbox wird zur Pflicht im Auto

04. Juni 2023 | Veröffentlicht in News

Eine Blackbox für das Auto – ab 2024 in jedem Neufahrzeug

Schon mal einen Streit oder eine Gerichtsverhandlung gehabt wegen strittiger Schuldfrage an einem Unfall? Kann sein, dass es dafür in Zukunft weniger Spekulationsspielraum geben wird, denn die Beweislage wird wesentlich klarer sein, mit auswertbaren Daten zu einem Unfallgeschehen, wie sie nur eine Blackbox liefern kann. Sie kennen das Wort sicher schon aus der Luftfahrt, wenn ein Flugzeug abgestürzt ist und die berühmte Suche nach der Blackbox einsetzt. Denn diese birgt die letzten Daten vor dem Unglück und kann mithelfen zu klären, wie es dazu kam. Neuwagen werden ab nächstes Jahr, Stichtag 7. Juli 2024, damit ausgestattet sein müssen, um zugelassen zu werden.

Müssen Sie nachrüsten? Nein, aber die Autoindustrie stellt die Produktion darauf ein

Das verlangt nicht von Ihnen, dass Sie Ihren BMW 320D von 2015 oder Ihren Nissan Qashqai von 2007 zwingend umrüsten müssten. Die neue Vorschrift betrifft nur Neuwagen und keine derzeit schon zugelassene Fahrzeuge. Allerdings kommt die Neuerung nicht gänzlich unerwartet aus blauem Himmel geregnet. Die Typengenehmigungen von neu entwickelten KFZ sehen bereits seit Juli letzten Jahres die Pflicht zur Montierung eines EDR, wie die Blackbox auch genannt wird. EDR bedeutet 'Event Data Recorder'. Das Ding werkelt im Verborgenen und macht für Sie als Fahrer überhaupt keinen Unterschied im Alltag. Sie werden es bald vergessen haben. Wie aber funktioniert das Teil?

Endlose Datensammlung für den Fall der Fälle

Der EDR sammelt Daten im laufenden Fahrbetrieb und hält sie für einen vorgegebenen Zeitraum bei. Nur für den Fall, dass in diesem Zeitraum etwas passiert, was zu einem Unfall führt. Dann werden diese gesammelten Daten wieder mit neueren Daten überschrieben, in einer endlosen Schleife. Er wird wohl in den meisten Systemen im Steuergerät des Airbags angesiedelt, da dort schon auswertbare Informationen einlaufen – die der Beschleunigungssensorik. Weiter interessieren den EDR Daten zu Fahrtgeschwindigkeit, Drehzahl des Motors (oder äquivalente Kraftentfaltungsmessung aus einem E-Motor), Lenkeinschlag und Auslösemoment des Airbags.

Sind die Daten fälschungssicher?

Die Speichereinheit muss so konstruiert sein, dass sie nicht nachträglich manipuliert werden kann, und auch nicht durch den Unfall selbst unbrauchbar wird. Denn sonst könnte man ja daran Änderungen vornehmen, die die Beweislage verfälschen. Ablesbar sind die Daten jedenfalls, wenn jemand das Werkzeug besitzt, um eine ODB-Schnittstelle auszulesen. Während der Fahrzeughalter rechtlicher Eigentümer der Daten aus dem EDR ist, kann ein Gericht über seinen Kopf hinweg einen Sachverständigen beauftragen, die Blackbox zu bergen und die Daten auszulesen. Allein auf den EDR wird man sich kaum verlassen, aber er rundet das Gesamtbild ab zu anderen Unfallspuren, wie Spuren auf der Straße und die Unfallschäden selbst. Fotos oder Videoaufzeichnungen vom Unfallgeschehen macht die Einheit nicht.

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