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Was ist eigentlich eine Ruheversicherung?

19. November 2019 | Veröffentlicht in Infos

Wer wünscht sich nicht eine beitragsfreie Versicherungsform, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? Doch die gibt es tatsächlich: Die Rede ist von der Ruheversicherung bei der KFZ-Haftpflicht, die dann in Kraft tritt, wenn ein Auto oder anderes Fahrzeug kurzzeitig stillgelegt wird. Damit bleibt das Kfz auch, wenn es abgemeldet ist und keine Beiträge bezahlt werden, versichert. Wie die Ruheversicherung funktioniert, für wen sie sich eignet und was es dabei zu beachten gibt, wird nachfolgend erläutert.

Was ist eine Ruheversicherung und für wen eignet sie sich?

Motorradfahrer oder Halter von Cabrios und Oldtimern kennen es: Im Winter möchten sie ihr Fahrzeug abmelden, um die Beiträge für die Versicherung zu sparen. Doch dies muss nicht sein. Die Lösung lautet Ruheversicherung. Damit ist es möglich, das Fahrzeug für eine längere Zeit abzumelden, wenn es mindestens 14 Tage lang stillgelegt wird. Je nach Versicherungsunternehmen beträgt die Höchstdauer 12 bis 18 Monate. Dies reicht beispielsweise für den Winter. Für das stillgelegte Fahrzeug besteht weiterhin Versicherungsschutz. Die Ruheversicherung ist auch ideal, wenn es gestohlen wird und Schäden verursacht werden oder ein Verkauf geplant ist.

Wie funktioniert die Ruheversicherung?

Die Versicherung tritt automatisch in Kraft, wenn der Versicherer von der Stilllegung erfährt. Die Zulassungsbehörde teilt ihr dies mit, wenn das Auto abgemeldet wird. Es ist demnach nicht erforderlich, zusätzlich die Versicherung zu kündigen. Nach der Stilllegung des Fahrzeug beginnt die Ruheversicherung automatisch. Die Nummernschilder werden bei der Abmeldung abgenommen und das Kennzeichen wird entwertet, denn das Auto darf nun nicht mehr öffentlich gefahren werden. Wird es dennoch bewegt, besteht im Falle eines Schadens kein Versicherungsschutz, sodass der Versicherungsnehmer für die Kosten selber aufkommen muss. Der Vertrag bei der Versicherung muss bereits mindestens ein Jahr lang bestehen, um die Ruheversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Zusammenfassung

Wer sein Fahrzeug lediglich saisonal nutzen möchte, beispielsweise Halter von Cabriolets, Oldtimern, Youngtimern oder Motorrädern, kann für den Zeitraum, in welchem es nicht gefahren wird, die Ruheversicherung beanspruchen. Dieser zusätzliche Kfz-Versicherungsschutz ist vom Gesetzgeber für stillgelegte Fahrzeuge vorgesehen, denn sie sind trotz Beitragsfreiheit dennoch weiterhin versichert. Maßgeblich ist, dass der Versicherungsnehmer die geplante vorübergehende Stilllegung der zuständigen Zulassungsbehörde meldet. Diese informiert den Versicherer automatisch über die Abmeldung, sodass es keiner Kündigung bedarf. Der Zeitraum muss sich auf mindestens zwei Wochen erstrecken und er gilt maximal für 18 Monate.

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