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Neue EU-Fahrerassistenzsysteme ab 2022 Pflicht!

05. Februar 2022 | Veröffentlicht in Infos

Kein neues Jahr vergeht ohne die Einführung von EU-Richtlinien. Auch 2022 ist es wieder soweit. In diesem Jahr tritt eine Vielzahl von EU-Richtlinien für Fahrerassistenzsysteme in Kraft. Beispielsweise müssen fortan alle im Geltungsbereich der Europäischen Union zugelassenen Neuwagen über einen Spurhalte- beziehungsweise Notbremsassistenten verfügen. Die Vorschriften sollen dazu dienen, die Zahl der Unfalltoten zu senken.

Die Pläne sind nicht neu

Bereits im April 2019 verabschiedete das Europaparlament erste Beschlüsse zur Einführung von verpflichtenden Fahrerassistenzsystemen. Dazu zählt die automatisierte Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese ist ab dem 6. Juli 2022 für alle neuen Fahrzeugtypen obligatorisch. Neufahrzeuge hingegen müssen erst zum Stichtag 7. Juli 2024 damit ausgestattet sein.

Die damalige EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska führte an, dass die Technik dazu beitragen kann, Verkehrsunfälle und somit Tote und Verletzte zu verhindern. Laut ihren Angaben sei für etwa 90 % der Verkehrstoten menschliches Versagen ursächlich. Ferner äußerte sie, dass die meisten Sicherheitsfunktionen bereits in Fahrzeugen des Luxussegments verfügbar sein. Dieser Sicherheitsstandard soll künftig für sämtliche Kraftfahrzeuge gelten.

Automatische Geschwindigkeitsbegrenzung

Das bereits oben erwähnte System zur automatischen Geschwindigkeitsbegrenzung bezeichnet die EU als “Intelligent Speed Adaption”. Heißsporne sollen daran gehindert werden, Tempolimits zu überschreiten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird vom Fahrzeug eigenständig anhand digitaler Straßenkarten und mithilfe integrierter Verkehrszeichenerkennung festgestellt. Missachtet der Fahrer das Tempolimit, ertönt ein akustisches und visuelles Signal. Dauert der Verkehrsverstoß längere Zeit an, reduziert das System die Fahrgeschwindigkeit automatisch durch Drosselung der Motorleistung.

Wichtig:

Trotz der “Intelligent Speed Adaption” ist die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit beispielsweise zum Überholen anderer Verkehrsteilnehmer weiterhin möglich. Auch das Deaktivieren der Funktion soll umsetzbar sein. Bei jedem Neustart ist der Assistent jedoch erneut aktiviert.

Vorrichtung für eine Alkohol-Wegfahrsperre

Ebenfalls 2019 wurde der verpflichtende Einbau einer Vorrichtung für den Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre für Neuwagen beschlossen. Ab 2022 ist diese obligatorisch.

Verkehrssündern soll damit die Möglichkeit genommen werden, ihren Wagen zu starten, sofern sie unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Vor dem Losfahren müssten diese in ein Röhrchen pusten.

Notbremsassistent

Ebenfalls ab 2022 beziehungsweise 2024 müssen Neufahrzeuge mit einem automatischen Notbremsassistenten ausgerüstet sein. Das System soll Gefahrensituationen erkennen und den Wagen automatisch abbremsen.

In der ersten Phase ab 2022 muss das System Hindernisse und sich bewegende Fahrzeuge erkennen. Zwei Jahre später auch Fußgänger und Radfahrer.

Spurhalteassistent

Darüber hinaus schreibt die EU-Richtlinie für neue Pkw einen Notfall-Spurhalteassistenten vor. Fahrspuren soll das System selbstständig erkennen. Droht der Wagen, die Fahrspur zu verlassen oder steht ein Zusammenstoß mit einem Hindernis / Verkehrsteilnehmer unmittelbar bevor, übernimmt der Assistent das Lenkgeschehen und hält das Auto in der Spur.

Unfalldatenspeicher

In der Richtlinie ist vom sperrigen Begriff der ereignisbezogenen Datenaufzeichnung die Rede. Ähnlich wie die Blackbox bei einem Flugzeug zeichnet das System vor und nach einem Unfall relevante Parameter auf. Dazu zählen beispielsweise die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Position und Neigung des Wagens und der Zustand der verfügbaren Sicherheitssysteme.

Die Datenaufzeichnung kann nicht deaktiviert werden. Zum Zweck der Unfallforschung und Analyse ist es den nationalen Behörden gestattet, die Daten anonymisiert auszuwerten.

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