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Kurz erklärt: Abgasnorm Euro 6

12. Januar 2020 | Veröffentlicht in Infos

Viele Autofahrer fürchten sich vor der Euro 6 Abgasnorm. Dies liegt aber vor allem daran, dass der Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen und Verbraucher schlicht und einfach mangelhaft ist. Denn für den Autofahrer selbst ändert sich durch die Abgasnorm Euro 6 praktisch nichts. Denn die Regularien richten sich laut ADAC ausschließlich an die Fahrzeughersteller. Dieses sollen dadurch kontrolliert und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hin kontrolliert werden.

Mehr als nur eine Norm

Die “eine” Euro 6 Abgasnorm für Neuwagen in Europa gibt es an sich übrigens gar nicht. Denn sie besteht tatsächlich aus immerhin 9 Unternormen, durch die verschiedene Bereiche reguliert werden. Von diesen 9 Normen haben jedoch nur 8 tatsächlich Gültigkeit, da die Norm Euro 6a zwar existiert, aber praktisch nie Bedeutung erlangt hat. Die erste gültige Unternorm war daher Euro 6b, die am 1. September 2014 in Kraft trat und zunächst für alle neue Typengenehmigungen und ein Jahr später für alle Neuzulassungen galt.

Grenzwerte bei alle Euro 6 Abgasnormen gleich

Die Grenzwerte für die einzelnen Schadstoffarten sind bei allen Unternormen der Euro 6 gleich, dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Euro 6b oder um Euro 6d-ISC-FCM handelt. So darf laut aller Normen ein Diesel pro Kilometer höchstens 500 Milligramm Kohlenmonoxid ausstoßen, während der Stickoxid-Ausstoß nicht über 80 mg pro Kilometer liegen darf. Sowohl für Diesel als auch für Benziner ist außerdem die Partikelmasse mit maximal 4,5 mg pro Kilometer festgeschrieben. Benziner dürfen mehr CO ausstoßen, nämlich bis zu 1.000 mg pro Kilometer, aber weniger Stickoxide, nämlich höchstens 60 Milligramm pro Kilometer.

Die Unterschiede liegen in den Gültigkeiten und den Feinheiten

Die einzelnen Unternormen der Euro 6 Abgasnorm unterscheiden sich einerseits hinsichtlich des Einsetzens Ihrer Gültigkeit und andererseits durch die Regeln, mit deren Hilfe die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte überprüft wird. Für neue Typengenehmigungen wurde die Abgasnorm Euro 6b am 01.09.2014 gültig, Euro 6c am 01.09.2017 und Euro 6d TEMP am 01.09.2017. Für alle neu zugelassenen PKW wurden die Normen ab 01.09.2015, am 01.09.2018 bzw. am 01.09.2019 verpflichtend. Bei der Norm Euro 6b erfolgte die Prüfung ausschließlich auf dem Prüfstand nach dem NEFZ-Zyklus. Beim WLTC-Zyklus, der nach der Euro 6c Norm angewandt wird, erfolgt ebenfalls eine Bewertung auf dem Prüfstand, wobei die Bedingungen jedoch deutlich verschärft sind. Nach Euro 6d-TEMP hingegen erfolgt die Prüfung nach dem RDE-Verfahren (Real Driving Emissions). Hierdurch soll das tatsächliche Abgasverhalten während der Fahrt beurteilt und auf Einhaltung der Grenzwerte getestet werden.

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