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Kultfahrzeuge und Umweltschutz: Lässt sich das vereinen?

18. Juni 2022 | Veröffentlicht in Infos

Fiat 500, VW Bulli, Opel Manta oder auch ein Trabant 601. Für viele sind die verschiedenen Kultautos aus den 1970er- oder 1980er-Jahren mittlerweile ein richtiges Heiligtum geworden. In einigen Fällen werden Sie nur zu speziellen Treffen aus dem Winterschlaf geholt. Andere Fahrzeughalter sind mit ihren kultigen Autos aber täglich unterwegs. Wie lassen sich die beliebten Kultautos und der Umweltschutz vereinen?

Young- und Oldtimer müssen die gesetzlichen Abgasnormen ebenfalls erfüllen

Die Old- und Youngtimer, die auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, werden von ihren Besitzern in aller Regel gehegt und gepflegt. Zum Erwerb von Ersatzteilen wird in vielen Fällen nächtelang das Internet durchforstet und zur Not auch mal ein Abstecher ins benachbarte Ausland gemacht. In die Fahrzeuge wird von den Enthusiasten immens viel Geld und selbstverständlich viel Zeit investiert. Auch wenn die Fahrzeuge oftmals 100.000 km und mehr auf dem Tachometer haben, sind sie durch die permanente Wartung fast immer recht gut in Schuss. Damit sie auf den Straßen zugelassen sind, müssen sie wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch die entsprechenden Abgas- und Umweltnormen erfüllen. Man kann also schon davon ausgehen, dass die Young- und Oldtimer auf Deutschlands Straßen relativ umweltfreundlich sind.

Oldtimer dürfen auch ohne Umweltplakette in die Umweltzonen einfahren

Wurde ein Kraftfahrzeug vor mehr als 30 Jahren in Verkehr gebracht, zählt es unter bestimmten Voraussetzungen als historisch. Die Hauptbaugruppen müssen dem Original entsprechen. Die An- und Umbauten am Fahrzeug müssen zeittypisch sein. Erhält das Kraftfahrzeug von der Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen, dürfen sie in den Städten auch in die Umweltzonen einfahren. Diese besondere Genehmigung ist im § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Ein VW Golf oder ein Audi aus dieser Zeit müssen daher auch nicht mit einer entsprechenden Umweltplakette in der Windschutzscheibe gekennzeichnet werden. Als Youngtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 15 Jahre alt sind. Ein Kennzeichen gibt es für diese Fahrzeuge nicht. Für die Fahrzeuge besteht keine Ausnahmeregelung. Die Einfahrt in die Umweltzonen der Städte ist also nicht erlaubt.

Die Kfz-Steuer wird für Oldtimer pauschal erhoben

Die Einfahrt in die gekennzeichneten Umweltzonen der großen Städte ist aber nicht der einzige Vorteil für Fahrzeugbesitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen. Unabhängig vom Hubraum und Emission wird bei Oldtimern eine pauschale Kfz-Steuer von 193,73 Euro pro Jahr erhoben. Dies ist besonders für alte Dieselfahrzeuge ohne Katalysator ab 700 Kubikzentimeter interessant. Auch die Kosten für die Versicherung halten sich bei den meisten historischen Fahrzeugen in Grenzen. Die Versicherer gehen davon aus, dass die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen vorsichtiger und seltener im Straßenverkehr bewegt werden. Zudem stehen die meisten Oldtimer oft sicher und geschützt in einer Garage.

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