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© Elektronisch Megaphon und Sprechblase auf blauem Hintergrund - FabrikaPhoto

AVAS - mehr Sicherheit durch künstlichen Sound für Elektroautos

02. August 2022 | Veröffentlicht in Infos

Es ist fast schon paradox, Elektroautos sind das, worauf viele Umweltschützer jahrelang hingearbeitet haben: Sie sind sehr leise. Und das ist ein Problem. Kinder und auch Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung bemerken diese Fahrzeuge nicht, wenn Sie sie nicht sehen. Die Unfallgefahr steigt. Mehr Sicherheit verspricht das sogenannte AVAS. Was sich hinter dieser Abkürzung verbirgt, und wie dieses System für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen soll, zeigt dieser Beitrag.

Was ist AVAS?

AVAS ist die Abkürzung für »Acoustic Vehicle Alerting System« und bedeutet übersetzt »Akustisches Fahrzeug-Warnsystem«. Dieses Warnsystem ist seit dem vergangenen Jahr Pflicht für jedes Elektroauto. Es erzeugt ein künstliches Motorengeräusch, ähnlich dem von Diesel- oder Benzin-Motoren. Dadurch sollen die sehr geräuscharmen E-Autos von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig bemerkt werden.

Elektroautos sind sehr, sehr leise. Man hört sie fast nicht im Straßenverkehr. Insbesondere, wenn sie langsam fahren. Bei langsamen Geschwindigkeiten soll das vom AVAS erzeugte Motorgeräusch für mehr Sicherheit sorgen. Bei einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h schaltet sich das AVAS-System automatisch aus. Ab dieser Geschwindigkeit ist das Abrollgeräusch der Reifen eines Autos laut genug, damit andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug hören können.

Seit wann ist AVAS Pflicht?

Für alle Elektrofahrzeuge die nach dem 1. Juli 2021 neu zugelassen worden sind, beispielsweise ein Skoda Enyaq iV 80 oder Opel Corsa-e gilt die VHS Pflicht. Altere Fahrzeuge wie einen BMW i3, einen Nissan Leaf oder Renault Zoe, die vor diesem Datum zugelassen wurden können, müssen aber nicht mit einem solchen System nachgerüstet werden. Eine Verpflichtung zur Nachrüstung besteht nicht.

Wie muss das AVAS funktionieren?

Ein AVAS ist nicht zulässig, wenn es beliebige Geräusche erzeugt. Die vielleicht wichtigste Regelung ist, dass das System in einem Geschwindigkeitsbereich vom Stillstand bis zu etwa 20 km pro Stunde ein Geräusch erzeugen muss. Dies gilt auch, wenn das Auto rückwärts fährt. Ebenfalls zwingend vorgeschrieben ist ein leicht erreichbare Schalter, mit dem das System manuell ein- und ausgeschaltet werden kann. Wichtig ist, dass das AVAS-System bei jedem Neustart des Autos wieder aktiviert wird.

Ein weitere wichtige Vorgabe ist, dass die erzeugten Geräusche von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges abhängig sind. Sie müssen sich wie ein normales Motorgeräusch mit der Geschwindigkeit verändern. Ebenso muss das erzeugte Geräusch einem Fahrzeug der gleichen Klasse mit Verbrennungsmotor entsprechen und auch eine dementsprechende Lautstärke haben.

Darf man das AVAS abschalten?

Ja, das AVAS darf abgeschaltet werden. Zwar ist die Ausstattung von E-Autos mit dem AVAS System mittlerweile vorgeschrieben, die Fahrzeugführer sind jedoch nicht verpflichtet, dass System eingeschaltet zu lassen. Es kann unmittelbar nach dem Start wieder deaktiviert werden. Allerdings steigt dann beim innerstädtischen Verkehr die Unfallgefahr.

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