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© Fröhliches Mädchen beim Fahren eines Trainingswagens mit einer Führerscheinkarte in der Hand - Kobrinphoto

4. Führerscheinrichtlinie der EU: Das ändert sich

11. Juni 2023 | Veröffentlicht in Infos

Weiter geht es mit der Vereinheitlichung von Führerscheinen in der Europäischen Union. Die neueste Richtlinie, mittlerweile die vierte ihrer Art, wurde dieses Jahr von der EU-Kommission erarbeitet und geht im nächsten Schritt ins EU-Parlament und an die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung. Man darf nicht vergessen, die Änderungen müssen erst in nationales Recht für Deutschland umgesetzt werden, um dann hier zu gelten. Die vierte Führerscheinrichtlinie behandelt die Gesamt-Tonnage für Klasse B, Regelungen für Führerscheinneulinge wie auch für ganz alte Hasen am Steuer, den digitalen Führerschein und die Ausweitung auf ganz Europa, wenn einem der 'Lappen', der schon länger eine Karte ist, abgenommen wird. Aber nun weiter im Detail:

Für Veteranen

Die bedeutendste Änderung wird sicher die Ausweitung des erlaubten Gesamtgewichtes von Fahrzeugen, die mit Klasse B, dem PKW-Führerschein, bewegt werden dürfen, sein. Zu Zeiten von Klasse III waren das noch 7,5 to, wurden danach auf 3,5 to abgelastet und sollen jetzt mit der neuen Richtlinie EU-weit auf 4,250 to hochgeschraubt werden. Das ist vor allem von Bedeutung für Fahrer von Wohnmobilen, aber auch Transportern. Sie müssen den Führerschein nur zwei Jahre besessen haben, um in den Genuss der Änderung zu kommen. Weniger begeistert werden Senioren sein, denn ab 70 soll die Fahrerlaubnis nur noch befristet erteilt werden und Auffrischungstests nötig machen. Maximal alle fünf Jahre wird so gecheckt, ob jemand noch gesundheitlich geeignet ist, am Verkehr teilzunehmen. Wie das in deutsches Recht umgesetzt wird, steht aber noch nicht fest. Wer mit seinem (auf B196 erweiterten) Klasse B Führerschein bislang 125 ccm Leichtkrafträder fuhr, wird das in Zukunft in ganz Europa machen dürfen.

Für Führerscheinneulinge

In Deutschland gibt es bereits das 'begleitete Fahren' für Führerscheinerwerber unter 18 (B17). Das soll jetzt auf ganz Europa erweitert werden, ebenso wie in der ganzen Union die Probezeit 2 Jahre betragen soll. Neu wird sein, dass die Bestandteile der Führerscheinprüfung in verschiedenen Mitgliedsländern der EU absolviert werden können. Die Schwelle von 21 Jahren, unter der man bislang keinen LKW Klasse C Führerschein machen konnte, wird fallen, aber nur für Spezialfahrzeuge wie denen der Feuerwehr. C17 soll wie B17 dann ein 'begleitetes Fahren' für Frischlinge am LKW Steuer bedeuten. Dann wird noch überlegt, wie eine App auf dem Smartphone als eine Art digitaler Führerschein vorzeigbar (und fälschungssicher) gemacht werden kann, wie auch die Führerscheine im Scheckkartenformat einen QR-Code für das Auslesen erhalten sollen statt des Chips.

Für Delinquenten

Verlor man seinen Führerschein, gab es bislang Schlupflöcher und zwielichtige Angebote, sich mit einem Führerschein aus einem anderen EU-Staat ausstatten zu lassen. Das wird in Zukunft wohl schwieriger, denn Akte des Entziehens, der Einschränkung oder die zeitweise Ungültigkeit von Fahrerlaubnissen sollen in Zukunft dank vierter Führerscheinrichtlinie EU-weit anerkannt werden.

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